Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

1. Allgemeines

 

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zum 01.01.2012 bestehenden und künftigen Vertragsverhältnisse. Anderslautende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen.

 

2. Vertragsabschluss

 

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sie gelten nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Die Erteilung einer Rechnung an den Kunden ersetzt diese Bestätigung.

 

3. Preise

 

Unsere Angebotspreise sowie bestehende Listenpreise verstehen sich netto in Euro und gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Verkaufslager. An unsere Angebote halten wir uns einen Monat gebunden, falls nicht anders vermerkt.

 

4. Liefertermin

 

Wir sind bemüht, die unseren Kunden genannten Liefertermine einzuhalten. Werden wir oder unsere Vorlieferanten an der Einhaltung solcher Fristen durch Eintritt unvorhersehbarer Umstände gehindert, verlängert sich der Liefertermin entsprechend bis zum Ende der Behinderung. Geraten wir mit der Auslieferung in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wobei die Nachfrist des § 323 Abs. 1 BGB auf mindestens 4 Wochen zu bemessen ist. Zum Schadensersatz sind wir nur verpflichtet, wenn uns oder unseren Erfüllungshilfen eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung nachgewiesen wird. Dies gilt nicht im Falle von Personenschäden, bei denen wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haften.

 

5. Gewährleistung

 

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware in eindeutiger Weise und mit der Nummer eines erteilten Lieferscheins schriftlich mitgeteilt werden.

 

6. Zahlungsbedingungen

 

Bei Zahlung gewähren wir Skonto wie angegeben. Bei Handelsgeschäften sind wir bei Überschreiten der Zahlungsfrist berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 288 BGB zu berechnen. Falls die Zahlung nicht innerhalb von weiteren 10 Tagen nach Zugang einer Mahnung geleistet wird, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern. Die Zahlung ist entsprechend den in unseren Rechnungen genannten Bedingungen fällig. Falls Skontoabzug vereinbart wurde, ist dieser auf neue Rechnungen nicht zulässig, wenn ältere Rechnungen noch nicht beglichen sind. Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen grundsätzlich auf die älteren noch offenstehenden Positionen zu verrechnen.

  

7. Aufrechnung

 

Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

Unsere Lieferungen erfolgen, falls nicht Barzahlung geleistet wird, stets gem. § 449 BGB unter Eigentumsvorbehalt. Dieser erlischt erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehender Forderungen (Kontokorrentvorbehalt). Der Kunde kann Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verlangen, wenn ihr realisierbarer Wert 20 % der zu sichernden Forderungen übersteigt. Unser Eigentum ist sachgerecht aufzubewahren und gegen die üblichen Risiken wie Diebstahl und Feuer zu versichern. Aus Schadensfällen entstehende Versicherungsansprüche tritt der Kunde hiermit bereits im Vorhinein an uns ab. Von Zugriffen Dritter auf unser Eigentum sowie von Pfändungen hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle der Weiterveräußerung unserer Lieferung tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehenden Forderungen gegenüber dem Erwerber an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Lieferung treten oder sonst hinsichtlich der Lieferung entstehen wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Greifen Dritte auf die Lieferung zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum von uns hinweisen und uns hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen.

 

9. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Mit der Auftragserteilung werden unsere vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kunden anerkannt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt deutsches Recht, auch im Verhältnis zu ausländischen Vertragspartnern. Im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten ist Gerichtstand der Sitz unserer Firma.

 

10. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien sind in einem solcher Fälle gehalten die unwirksam gewordene Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem von den Parteien zu Grunde gelegten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von regelungsbedürftigen Lücken.